Die private Rentenversicherung von der Steuer absetzen
Private Rentenversicherung: Was muss man bei der Steuererklärung beachten?
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Jedes Jahr kommt sie wieder: die Abgabe der Steuererklärung. Wer im Jahr zuvor eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, fragt sich vielleicht, ob und wie man die Beiträge in der Steuererklärung angeben und so von der Steuer absetzen kann. Doch was genau unterscheidet eine private von der gesetzlichen Altersvorsorge und muss man Steuern bei der Auszahlung der privaten Rentenversicherung zahlen? Das alles erfahren Sie hier.
- Altersvorsorge: Den persönlichen Lebensstandard werden die meisten Menschen mit der gesetzlichen Rente nicht halten können. Um die Rentenlücke zu schließen, sollte neben einer betrieblichen Altersvorsorge auch eine private Rentenversicherung in Betracht gezogen werden.
- Steuervorteil: Staatlich geförderte Vorsorgemodelle, wie die Riester– oder Rürup–Rente, können während der Einzahlungsphase bis zu einer gewissen Höhe in der Steuererklärung angegeben werden und Steuervorteile bieten.
- Auszahlung: Es ist zum Teil möglich, die angesparten und gegebenenfalls geförderten Zahlungen aus der Rentenversicherung als monatliche Rente oder Kapitalauszahlung zu erhalten. Diese Auszahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
- ETF Rürup: Um die Chancen auf eine höhere Rendite zu steigern, kann eine Kombination von staatlich geförderter Rente, wie beispielsweise die Rürup–Rente, mit einer Geldanlage in ETFs, sinnvoll sein, wie der ETF Rürup.
Seitenübersicht
- Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?
- Ist die private Rentenversicherung von der Steuer absetzbar?
- Wo trage ich die Beiträge der privaten Rentenversicherung in Steuererklärung ein?
- Muss man die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung versteuern?
- Steuervorteil & Kosteneffizienz: Rentenversicherung als ETF
- Private Rentenversicherung: Steuern zahlen oder sparen?
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- Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?
- Ist die private Rentenversicherung von der Steuer absetzbar?
- Wo trage ich die Beiträge der privaten Rentenversicherung in Steuererklärung ein?
- Muss man die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung versteuern?
- Steuervorteil & Kosteneffizienz: Rentenversicherung als ETF
- Private Rentenversicherung: Steuern zahlen oder sparen?
Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?
Die gesetzliche Rente reicht meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Im Rentenalter sind viele Menschen von der sogenannten Rentenlücke betroffen. Neben einer betrieblichen Altersvorsorge kann man mit einer privaten Rentenversicherung, beispielsweise in Form einer Rürup– oder Riester–Rente, seine Altersvorsorge aufstocken. Damit sollte man sich schon lange vor dem Eintritt in die Rente auseinandersetzen und sich frühzeitig darum kümmern, um so nach dem Arbeitsleben ein Leben ohne Abstriche führen zu können. Eine private Rentenversicherung ist also wichtiges Element in der Altersvorsorge.
Ist die private Rentenversicherung von der Steuer absetzbar?
Beiträge zur Rürup– oder Riester–Rente sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zu den sogenannten Altersvorsorgeaufwendungen. Das heißt, es sind Ausgaben, mit denen Sparerinnen und Sparer für ihre Zukunft vorsorgen. Diese Aufwendungen können von der Steuer abgesetzt werden.
Neben der Rürup– und der Riester–Rente gibt es auch noch andere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Diese sind jedoch nicht staatlich gefördert und durch anhaltend niedrige Zinsen wenig ertragreich. Wie kann man nun all diese Formen der privaten Rentenversicherung steuerlich absetzen?
Besteuerung der Rürup- und Riester-Rente
Der absetzbare Betrag aus der Riester–Rente inkl. der staatlichen Zulage beträgt seit 2008 2.100 € pro Jahr. Dieser sogenannte Sonderausgabenabzug wird gewährt, wenn dies für die jeweilige Sparerin oder den jeweiligen Sparer günstiger ist als die Zulagen. Die Zulagen fallen von Person zu Person unterschiedlich aus, abhängig vom Steuersatz oder der Anzahl Kinder. Der Steuervorteil von maximal 2.100 € klingt zunächst viel. Doch Personen mit einem hohen, regelmäßigen Einkommen, die entsprechend einen höheren Betrag einzahlen, können nicht mehr als die 2.100 € absetzen. Mit der Rürup–Rente – auch Basisrente genannt – ist es hingegen möglich:
Die Rürup–Rente richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige oder andere Personen, die nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bei Rürup–Verträgen können im Jahr 2023 bis zu 26.528 € als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das sind 96 % der einzuzahlenden Beiträge von 26.528 €. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Der Beitrag, den der Staat anerkennt, steigt jedes Jahr. Ab dem Jahr 2025 können Sie Ihre Rürup–Beiträge zu 100 % von der Steuer absetzen.
Besteuerung anderer Rentenversicherungen
Bei anderen privaten Rentenversicherungen, die ohne staatliche Förderung bestehen und beispielsweise bei vielen Versicherern abgeschlossen werden können, sind die Beträge in der Ansparphase nicht steuerlich absetzbar.
Bei der gesetzlichen Rente verhält es sich übrigens so, dass die Beiträge zur Rentenversicherung als Sozialabgaben vom Brutto-Einkommen abgezogen werden. So verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Wo trage ich die Beiträge der privaten Rentenversicherung in Steuererklärung ein?
Wer die private Rentenversicherung in der Steuererklärung angibt, muss je nach Vorsorgemodell unterschiedlich vorgehen. Bei der Riester–Rente trägt man die entsprechenden Beiträge in die Anlage AV ein. Um weitere Berechnungsdetails kümmert sich das Finanzamt. Dieses prüft automatisch, ob Sparerinnen und Sparer einen größeren Vorteil aus den Zulagen oder dem Abzug für Sonderausgaben haben.
Bei der Rürup–Rente werden die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendung eingetragen, zusammen mit den Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Zahlungen der Rürup–Rente werden in der Zeile „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen“ vermerkt.
Muss man die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung versteuern?
Renten aus der Riester-Versicherung unterliegen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Man kann sich auch 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen, die dann als Einkommen aus der privaten Rentenversicherung zu versteuern ist.
Die Option der Einmalzahlung gibt es bei Rürup–Verträgen nicht. Hier ist lediglich die Auszahlung als lebenslange monatliche Rente möglich. In der Auszahlungsphase wird die Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Das Einkommen in Form der Rente aus Rürup-, Riester– und auch gesetzlicher Rente ist also steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil liegt 2023 bei 83 %. Dieser wird bis ins Jahr 2040 bis auf 100 % ansteigen.
Da man als Renterin oder Rentner jedoch meist einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Erwerbsphase, profitiert man von den Steuervorteilen in der Ansparphase und den niedrigen Steuern im Rentenalter.
Bei Auszahlungen aus anderen privaten Rentenversicherungen wird nur der Ertragsanteil besteuert. Dies gilt für die Auszahlung als monatliche Rente. Der Ertragsanteil berechnet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Bei denjenigen, die ihre private Rentenversicherung als Kapitalauszahlung erhalten möchten, wird die Hälfte der Erträge mit dem Einkommensteuersatz besteuert.
Steuervorteil & Kosteneffizienz: Rentenversicherung als ETF
Neben der klassischen Rentenversicherung besteht auch die Möglichkeit, eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Mit Fondssparplänen, wie beispielsweise ETFs, können die Erfolgs- und Renditechancen erhöht werden. Breit gestreute Investments senken dabei das Anlagerisiko. Mit ETF Rürup können verschiedene Elemente des Vermögensaufbaus kombiniert werden: die Steuervorteile der Rürup–Rente sowie kosteneffiziente ETFs. Rürup-ETFs kosten im Jahr weniger als 1 % der Anlagesumme, beim ETF Rürup liegen die Effektivkosten unter 0,7 % p. a. Sowohl Rürup als auch ETFs sind auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet. Aus diesem Grund sollte man sich schon frühzeitig zu überlegen, ob die Kombination der Rürup–Rente mit ETFs für die persönliche Altersvorsorge sinnvoll ist.
Private Rentenversicherung: Steuern zahlen oder sparen?
In der Einzahlungsphase bieten Rürup– und Riester–Rente Steuervorteile. Die Beträge können in der Steuererklärung bis zu einer gewissen Höhe geltend gemacht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung mindert zudem das zu versteuernde Einkommen.
Während der Auszahlung – sowohl der privaten als auch der gesetzlichen Rentenversicherung – wird in der Regel die Rente beziehungsweise eine mögliche Einmalzahlung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Diese Renteneinkünfte unterliegen also zusammen mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer.
Renditechancen bei niedrigen Kosten bieten Vorsorgemodelle wie eine fondsgebundene Rentenversicherung wie ETF Rürup. Ein weiterer Vorteil von Raisin: Die Anmeldung erfolgt unkompliziert und schnell online.
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