Freiwillige Rentenversicherung

Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

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Das Wichtigste in Kürze
  • Erklärung: Personen ohne Pflichtversicherungen können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Rentenansprüche zu verbessern oder Lücken in der Versicherungszeit zu schließen.

  • Beiträge: Die freiwilligen Rentenbeiträge sind flexibel wählbar und können zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag liegen. Die Beitragshöhe kann individuell festgelegt und jederzeit angepasst werden.

  • Antrag: Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online erfolgen.

Was ist eine freiwillige Rentenversicherung?

Die freiwillige Rentenversicherung ermöglicht es Personen, die nicht pflichtversichert sind, durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ihre Rentenansprüche zu erhöhen. Dies kann insbesondere für Selbstständige, nicht erwerbstätige Personen oder Auslandsrückkehrer von Bedeutung sein. Durch die freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung lassen sich Rentenanwartschaften sichern oder ausbauen, was für die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente vorteilhaft sein kann.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet drei verschiedene Absicherungen. Sie bietet im Ruhestand, bei Berufsunfähigkeit oder bei einem Todesfall eine monatliche Rente:

1. Altersrente

Die Altersrente ist eine monatliche Rente, die ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt wird. Um sie zu beziehen, ist das Erreichen der erforderlichen Beitragsjahre notwendig.

2. Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder lediglich teilweise arbeitsfähig sind. Dabei wird zwischen der vollen und der teilweise Erwerbsminderung unterschieden.

3. Hinterbliebenenrente

Eine Rente, die jeden Monat an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt wird, wenn der Versicherte ablebt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch an Kinder ausgezahlt werden.

Wer kann freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?

Grundsätzlich steht die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung Personen offen, die 

  • in Deutschland leben, 

  • mindestens 16 Jahre alt und 

  • nicht pflichtversichert sind oder 

  • bereits Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Nicht erwerbstätige Personen

  • Geringfügig Beschäftigte, die nicht in die Versicherungspflicht einbezogen sind

  • Deutsche Staatsbürger im Ausland, die weiterhin Rentenansprüche in Deutschland aufbauen möchten

  • Personen mit Lücken in der Erwerbsbiografie, um Beitragszeiten für den Rentenanspruch zu vervollständigen

Eine freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung ist erst dann möglich, wenn die Begründung einer Pflichtversicherung fehlt. In der Regel sind Angestellte in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zudem gilt für bestimmte Gruppen an Selbstständigen eine Pflichtversicherung über die staatliche Rente, beispielsweise für Künstler, Publizisten, Hebammen oder manche Handwerker. Dann sind Regelbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich.

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Wie kann man sich freiwillig versichern?

Um freiwillig Rentenbeiträge einzahlen zu können und dadurch einen Anspruch auf eine staatliche Rente zu erhalten, ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Dieser Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Mit diesen Schritten kann die freiwillige Rentenversicherung beantragt werden:

  1. Formular ausfüllen
    Das Formular „Antrag auf Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung“ kann auf der Website der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Alternativ ist das Anfordern des Formulars telefonisch möglich. Im Antrag werden persönliche Daten, Nachweise über bisherige Versicherungszeiten und gewünschte Beitragszahlungen abgefragt.

  2. Unterlagen beifügen
    Falls erforderlich, sind dem Antrag Nachweise über bisherige Rentenversicherungszeiten oder einen Wohnsitz im Ausland beizulegen.

  3. Antrag einreichen
    Der ausgefüllte Antrag kann online über das Versichertenportal übermittelt oder per Post an die Deutsche Rentenversicherung gesendet werden.

  4. Bestätigung abwarten
    Nach Bearbeitung des Antrags wird eine schriftliche Bestätigung über die freiwillige Rentenversicherung zugesandt.

Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung?

Die Höhe der freiwillig gezahlten Rentenbeiträge ist flexibel. Der Beitrag ist jedoch zwischen einem gesetzlichen Mindest- und Höchstbetrag festzulegen.

  • Mindestbeitrag: 2025 beträgt dieser 103,42 € pro Monat.

  • Höchstbeitrag: Der maximal freiwillig gezahlte Rentenbeitrag liegt 2025 bei 1.497,30 € pro Monat.

Die Höhe der Beiträge kann monatlich oder jährlich angepasst werden. Wer freiwillige Rentenbeiträge einzahlt, kann entscheiden, ob eher geringe Beiträge gezahlt werden oder mit höheren Beiträgen die spätere Rente erhöht wird. Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung bieten die Möglichkeit, die Beitragshöhe frei zu wählen. Selbstständige haben sich dabei jedoch an den Regelbeiträgen einer Pflichtversicherung zu orientieren.

Gut zu wissen: Der Regelbeitrag ist der Betrag, den pflichtversicherte Selbstständige unabhängig von ihrem Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen haben. Der Regelbeitrag beläuft sich bundesweit auf monatlich 696,57 € (Stand: 2025). Pflichtversicherte Selbstständige können einen Antrag stellen, dass sich ihre Beiträge am Einkommen orientieren, statt den Regelbeitrag zu zahlen. Auf Angestellte kommen pro Monat Pflichtbeiträge von 18,6 % ihres Bruttoeinkommens zu (Stand: 2025).

Wann sind die freiwilligen Rentenbeiträge zu zahlen?

Die freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung kann regelmäßig oder in einzelnen Beträgen erfolgen. Freiwillige Beitragszahlungen können demnach monatlich, vierteljährlich oder jährlich geleistet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Beiträge flexibel einzahlen zu können. Wer eine freiwillige Rentenzahlung plant, kann sich an der Versicherungspflicht orientieren oder individuelle Sparstrategien nutzen. Bei einer Pflichtversicherung sind die Beitragszahlungen monatlich zu leisten.

Die freiwillige Zahlung in die Rentenversicherung kann bis zum 31. März des Folgejahres für das vorherige Kalenderjahr erfolgen. Eine rückwirkende Einzahlung für vergangene Jahre ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich, um den Anspruch auf eine staatliche Rente zu wahren beziehungsweise zu steigern.

Lohnt es sich, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen?

Für manche Personen kann es sich lohnen, freiwillige Rentenzahlungen zu leisten. Denn die Rentenversicherung kann verschiedene Vorteile bieten. In beispielsweise diesen Fällen kann es sinnvoll sein, privat in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen:

  • Erreichen der Mindestversicherungszeit
    Wer noch Beitragsmonate benötigt, um die Regelaltersrente oder Erwerbsminderungsrente zu erhalten, kann durch freiwillige Rentenbeiträge die Wartezeit erfüllen.

  • Erhöhung der Altersrente
    Je mehr Beiträge gezahlt werden, desto höher fällt die spätere Rente aus.

  • Steuerliche Vorteile
    Freiwillige Rentenzahlungen können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sein. Hierfür könnte sich der ETF Rürup von WeltSparen eignen. Dieser kombiniert die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente mit der langfristigen Geldanlage in ETFs.

  • Absicherung für den Ruhestand
    Wer keine private Altersvorsorge besitzt, kann durch freiwillige Rentenzahlungen eine Basisversorgung im Alter aufbauen.

Ob sich die freiwillige Rentenzahlung lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Personen, die noch Beitragszeiten benötigen oder ihre gesetzliche Rente aufstocken möchten, könnten von freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung profitieren. Wer sich unabhängig vom Staat eine private Altersvorsorge aufbauen möchte, kann in ETFs investieren. Die börsengehandelten Fonds streuen das Risiko auf verschiedene Titel am Kapitalmarkt, wie beispielsweise Aktien. Dadurch können Anleger diversifiziert investieren und von attraktiven Renditechancen profitieren.

Mit der digitalen Vermögensverwaltung von WeltSparen stehen Anlegern fünf vorgefertigte, global diversifizierte ETF-Portfolios mit verschiedenen Rendite-Risiko-Profilen zur Verfügung. Über einen ETF-Sparplan kann regelmäßig Geld investiert und somit langfristig Kapital für die Rente aufgebaut werden.

Eine weitere Alternative können Sparkonten sein. Tagesgeld und Festgeld von WeltSparen können sich eignen, um Rücklagen aufzubauen. Tagesgeld bietet dabei hohe Flexibilität, da das Geld jederzeit verfügbar bleibt. Bei WeltSparen sind Tagesgeldzinsen von bis zu 2,25 % p. a. möglich. Festgeld hingegen punktet mit höheren Zinsen als Tagesgeld, da das Geld über einen festen Zeitraum angelegt ist. Es steht demnach in der Regel erst zum Ende der Laufzeit wieder zur Verfügung. Hierfür sind bei WeltSparen Festgeldzinsen von bis zu 3,15 % p. a. möglich. Beide Anlageformen ermöglichen es, Kapital risikoarm anzulegen, da sie der EU-weiten Einlagensicherung unterliegen.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.