Das deutsche Rentensystem einfach erklärt
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Definition: Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein staatliches Vorsorgesystem, das Arbeitnehmer und bestimmte weitere Personengruppen im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall absichert. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Pflichtversicherung: Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige können gegebenenfalls freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen.
Höhe: Die Rentenhöhe richtet sich nach den gezahlten Beiträgen, der Anzahl der Rentenpunkte und dem aktuellen Rentenwert.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie dient der finanziellen Absicherung von Rentnern im Alter, Hinterbliebenen sowie von Personen, die aufgrund von Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können. Die Finanzierung der Versicherung erfolgt über ein Umlageverfahren, bei dem die Beitragszahlungen der aktuellen Erwerbstätigen für die heutigen Rentner verwendet werden.
Das System basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen monatliche Rentenbeiträge, deren Höhe durch den Beitragssatz bestimmt wird. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, wie viel Prozent des Bruttoeinkommens Versicherte und Arbeitgeber gemeinsam in die Rentenkasse einzahlen. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt und aktuell zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Diese Beiträge in die Versicherung werden direkt zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen genutzt. Demnach bauen Beitragszahler beim deutschen Rentensystem kein Kapital auf. Die Rentenbeiträge werden gesammelt, mit Bundeszuschüssen ergänzt und direkt an die Versicherten ausgezahlt, die aktuell Rentenansprüche haben.
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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für Versicherte finanzielle Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen. Ihre Leistungen umfassen eine
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente und
Hinterbliebenenrente.
Dabei berücksichtigt sie die Kindererziehung (Mütterrente) und finanziert Reha-Maßnahmen. Diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung tragen dazu bei, Rentner, Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene gegen Armut abzusichern. In der Regel ist die gesetzliche Rente jedoch zu gering, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Um sich zusätzlich finanziell abzusichern, kann eine private Altersvorsorge sinnvoll sein. Für Beitragszahler kann es sich lohnen, zusätzlich Geld anzulegen oder zu investieren, um für das Alter vorzusorgen und die Rentenlücke zu verringern.
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Zudem können mit WeltSparen Investitionen in ETFs getätigt werden. Die börsengehandelten Fonds bieten attraktive Renditechancen von bis zu 7,3 % an und können sich für den langfristigen Vermögensaufbau als private Altersvorsorge eignen.
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Die Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. Die Höhe der Rente hängt von den während des Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte ab. Frühzeitige Rentenzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, gehen jedoch in der Regel mit Abschlägen einher.
Ist die Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Umstände eingeschränkt, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente orientiert sich an den bisherigen Beiträgen sowie der verbleibenden Erwerbsfähigkeit des Versicherten.
Die Hinterbliebenenrente unterstützt Ehepartner oder Kinder finanziell, wenn der Hauptverdiener verstirbt. Dabei gibt es verschiedene Formen, wie die Witwen- oder Waisenrente, deren Höhe von den vorherigen Rentenansprüchen des Verstorbenen abhängt.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, dem Eintritt in die Rente und den gesammelten Rentenpunkten. Zudem spielt auch der Rentenfaktor eine Rolle, die sich nach Art der Rente unterscheiden kann. Versicherungszeiten, etwa durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, können sich positiv auf die Rentenansprüche auswirken. Zusätzlich erhält die Rentenkasse einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln.
Rentenpunkte werden basierend auf dem individuellen Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eines Jahres berechnet. Wer genau das Durchschnittseinkommen verdient, erhält einen Rentenpunkt pro Jahr. Höhere oder niedrigere Einkommen führen entsprechend zu einer Erhöhung oder Minderung von Rentenpunkten. Wurden in einem Jahr Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, wird dies mit einem hypothetischen Wert angerechnet. Die Berechnung der Rentenpunkte wird demnach jedes Jahr angepasst.
Das Renteneintrittsalter beeinflusst die Rentenhöhe direkt: Wer früher in Rente geht, hat mit Abschlägen zu rechnen, während ein späterer Renteneintritt durch längeres Arbeiten zu Zuschlägen führt. Für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze verringert sich die Rente um 0,30 %, während längeres Arbeiten die Rentenzahlung entsprechend erhöht. Um dennoch ohne Abschläge früher in Rente gehen zu können, ist es möglich, mit freiwilligen Sonderzahlungen Rentenpunkte zu kaufen.
Bei der Berechnung der Rente wird je nach Rentenart ein eigener Faktor genutzt, der sogenannte Rentenartfaktor. Für die Altersrente wird beispielsweise der Faktor 1,0 verwendet, was der vollen Rentenhöhe entspricht. Eine Erwerbsminderungsrente könnte mit einem Rentenfaktor von 0,5 berechnet werden, wenn eine teilweise Erwerbsminderung besteht. Die Rente ist in diesem Fall dazu bestimmt, das Einkommen zu ergänzen, da Betroffene weniger pro Tag arbeiten können.
Ein Arbeitnehmer hat 40 Jahre lang jeweils das Durchschnittseinkommen erzielt und geht mit 67 Jahren in Altersrente. In diesem Fall ergeben sich:
Rentenpunkte: 40 Jahre × 1,0 Rentenpunkt = 40 Rentenpunkte
Rentenartfaktor: 1,0 (für die Altersrente)
40 Rentenpunkte × 1,0 (Rentenfaktor) × 40,79 € = 1.631,60 € monatliche Bruttorente
Wenn der Arbeitnehmer zwei Jahre früher, also mit 65 Jahren in Rente geht:
Abschlag: 24 Monate × 0,30 % = 7,2 % Minderung
Wenn der Arbeitnehmer dagegen zwei Jahre länger arbeitet und Rentenbeiträge zahlt:
Zuschlag: 24 Monate × 0,50 % = 12 % Zuschlag
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auszubildende, bestimmte Selbstständige und Personen in Elternzeit oder ehrenamtlich Pflegende unterliegen ebenfalls der Rentenversicherungspflicht. Menschen, die von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit sind, können dennoch unter bestimmten Bedingungen Beiträge leisten, um Rentenansprüche zu erwerben oder zu erhöhen. Beispielsweise können Selbstständige, die zuvor in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Vorteile | Erklärung |
Lebenslange Rentenzahlung | Die gesetzlicheRente wird bis zum Lebensende gezahlt. |
Absicherung bei Erwerbsminderung | Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit kann eine Rente beantragt werden. |
Hinterbliebenenschutz | Ehepartner und Kinder können durch die Hinterbliebenenrente finanziell unterstützt werden. |
Nachteile | Erklärung |
Rentenhöhe abhängig von Beiträgen | Geringe Beitragszahlungen führen zu einer niedrigeren Altersrente. |
Umlageverfahren abhängig von Bevölkerungsentwicklung | Sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartung können das System finanziell belasten. |
Beitragsbemessungsgrenze begrenzt Einzahlungen | Höhere Einkommen können lediglich bis zu einer bestimmten Grenze in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, wodurch die gesetzlicheRente gedeckelt ist. |
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.