Kündigen der Direktversicherung: Ist das möglich?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Direktversicherung: Arbeitnehmende und Arbeitgeber schließen einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei einem Versicherer ab. Die einzuzahlenden Beiträge sind dank der Entgeltumwandlung staatlich gefördert und werden zu Rentenbeginn ausgezahlt.
  • Kündigung: Der Rückkaufswert der Direktversicherung ist beim Kündigen stark reduziert, da dies als förderschädlich eingestuft wird. Es können hohe Kosten entstehen, da bis dahin gesparte Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind.
  • Auszahlung: Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ihre Direktversicherung kündigen möchten, findet die Auszahlung des Kapitals erst im Rentenalter statt. Die Laufzeit endet in der Regel mit dem Rentenbeginn.

Direktversicherungen: Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherer eine Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ab. Die Verträge können klassisch oder fondsgebunden umgesetzt werden. In der Regel bestimmt das Unternehmen den Tarif. Dieses gilt dabei als Versicherungsnehmer. Arbeitnehmende sind dagegen die versicherten Personen, denen die Anwartschaft auf die Rente zusteht.

Auf Beiträge bis zu 302 € des monatlichen Bruttoeinkommens (Stand: 2024), die in die Direktversicherung eingezahlt werden, können Arbeitnehmende von Begünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben profitieren. In diesem Sinne findet durch die sogenannte Entgeltumwandlung eine staatliche Förderung statt.

Kann man eine Direktversicherung kündigen?

Eine Direktversicherung vorab zu kündigen ist unter Umständen möglich. Wird die Direktversicherung jedoch kündigt, können hohe Kosten anfallen. Allerdings gibt es für Personen, die unzufrieden mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge in Form der Direktversicherung sind, auch Alternativen zur Kündigung.

Kann ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Direktversicherung kündigen?

Arbeitnehmende können ihre Versicherung kündigen, per Gesetz wird dies jedoch als förderschädlich eingestuft. Eine Kündigung der Direktversicherung kann sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sein, da Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind.

Der Staat belohnt somit diejenigen, die mit der Direktversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. Wenn im Rahmen der Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttolohns investiert wird, erfolgt dies bis zu einem Beitrag von 302 € im Monat steuer- beziehungsweise sozialversicherungsfrei. So können über die Jahre Ersparnisse von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Bei Förderschädlichkeit durch eine Kündigung verwandeln sich diese Ersparnisse in Kosten. Der Staat fordert die Ersparnisse zum entsprechenden Rückkaufswert zurück.

Kündigung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber

Unternehmen können die Direktversicherung nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers kündigen. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers erhalten die Beschäftigten ein Bezugsrecht. Wie diese Anwartschaft aussieht, ist im jeweiligen Vertrag festgelegt. Für Arbeitnehmende besteht außerdem die Möglichkeit, den Vertrag als Privatversicherung selbst weiterzuführen.

Wird die Direktversicherung bei einem Jobwechsel gekündigt?

Bei einem Jobwechsel können Arbeitnehmende versuchen, dass der neue Arbeitgeber die bestehende Direktversicherung übernimmt. Falls nicht, kann auch privat weiter in diese eingezahlt werden. So kann von dem Vorteil profitiert werden, dass von dem privat besparten Anteil bei der Betriebsrente nichts an die Krankenkasse zu entrichten ist. Alternativ können Arbeitgeber das angesparte Kapital in einen anderen Vertrag transferieren. Das funktioniert nur bis zu einem Betrag von 90.600 € (Stand: 2024) und wenn der Jobwechsel nicht mehr als 12 Monate her ist. Ein neuer Job ist also kein Grund, sich von der bAV zu trennen.

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Wie viel ist bei Kündigung der Direktversicherung nachzuzahlen?

Angenommen, eine Person im Alter von 40 Jahren aus Baden-Württemberg ist in Steuerklasse 1 (die meistverbreitete Steuerklasse unter deutschen Arbeitnehmenden) und hat ein Bruttoeinkommen von 3.000 € monatlich. Jeden Monat werden davon 250 € in eine Direktversicherung investiert. Davon ausgehend, dass nach sieben Jahren ein Jobwechsel bevorsteht und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufgelöst wird, wurden in den sieben Jahren 21.000 € direkt von der Person investiert. In diesem Betrag ist noch nicht der Zuschuss in Höhe von 15,00 % des Arbeitgebers erhalten, der seit 2022 verpflichtend ist. Der Vergleich zeigt, was alleine durch die Entgeltumwandlung des Anteils der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers gespart werden kann:

Position
Ohne bAV
bAV mit 250 €
Arbeitslohn (brutto)
3.000 €
3.000 €
Betriebliche Altersvorsorge
(Arbeitgeberzuschuss)
-
250 €
(+15,00 %)
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
3.000 €
2.750 €
Minus Lohnsteuer
(Steuerklasse 1)
- 317,08 €
- 261,83 €
Minus Kirchensteuer
(9,00 % von Lohnsteuer)
- 25,36 €
- 20,94 €
Minus Krankenversicherung
(7,30 % + 0,85 % Zusatzbeitrag des Bruttoeinkommens –
Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren)
- 244,50 €
- 224,13 €
Minus Pflegeversicherung
(1,52 % des Bruttoeinkommens = Arbeitnehmeranteil für
kinderlose Arbeitnehmer)
- 69,00 €
- 63,25 €
Minus Rentenversicherung
(9,30 % des Bruttoeinkommens)
- 279,00 €
- 255,75 €
Minus Arbeitslosenversicherung
(1,30 % des Bruttoeinkommens)
- 39,00 €
- 35,75 €
Gesamtsumme Steuern
342,44 €
282,77 €
Gesamtsumme Sozialabgaben
631,50 €
578,88 €
Nettoeinkommen
2.026,06 €
1.888,36 €

Das monatliche Nettoeinkommen ist nur um 137,70 € kleiner, obwohl 250 € vom Bruttoeinkommen investiert wurden. Die Differenz aus diesen beiden Werten sind die potenziellen Ersparnisse bei den Steuern und Sozialabgaben bis zur Kündigung der Direktversicherung: Monatlich wären es 112,30 €, jährlich 1.347,60 € und in sieben Jahren 9.433,20 €.

Wenn die Person die betriebliche Altersvorsorge in diesem Beispiel kündigen würde, dann wäre diese Summe von 9.433,20 € nachzuzahlen. So berechnet sich der Rückkaufswert beim Kündigen der Direktversicherung:

21.000 € (investierte Summe) minus 9.433,20 € = 11.566,8 €. Dieser Rückkaufswert in Höhe von 11.566,8 € ist jedoch nicht direkt auszahlbar, sondern erst zum Ende der Laufzeit, also zum Rentenbeginn.

Es gibt eine Ausnahme bei der Auszahlung der Direktversicherung, nachdem diese gekündigt worden ist: wenn die erwartbare Betriebsrente sehr gering ist. Das wäre eine kaum nennenswerte Rente und man könnte sich „abfinden” lassen. Ob Arbeitnehmende das Recht darauf haben, stellt sich zum Kündigungszeitpunkt anhand des vorhandenen Kapitals auf dem Rentenkonto heraus.

Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann es sich daher auch lohnen, privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Beitragsfreistellung: Die Alternative zur Kündigung der Direktversicherung

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, verwandelt sich die Direktversicherung in eine „prämienfreie Versicherung“ um. Diese Umwandlung wird durch den Arbeitgeber veranlasst: Dieser hat den Versicherer entsprechend über das Ende des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Arbeitnehmende brauchen dabei nichts zu erledigen.

Prämienfrei bedeutet, dass die betriebliche Altersvorsorge weiterhin besteht, allerdings weder die Arbeitnehmenden noch der Arbeitgeber etwas einzahlen. Arbeitnehmende können sich jederzeit für die Beitragsfreistellung entscheiden, nicht nur bei einem Jobwechsel.

Die spätere Betriebsrente fällt allerdings entsprechend geringer aus. Im Vergleich zur Kündigung der Direktversicherung erhalten Arbeitnehmende bei der Freistellung jedoch später eine kleine Betriebsrente und haben zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kosten, da der Schritt nicht förderschädlich ist.

Ist das Kündigen der Direktversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Direktversicherung kündigen möchten. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit lohnt sich jedoch meist nicht. Bei einer vorzeitigen Kündigung der Direktversicherung erfolgt die Auszahlung der angesparten Beiträge nämlich nicht direkt. Sie werden erst zum Renteneintritt als Teil der Altersversorgung ausgezahlt. Das Kündigen der Direktversicherung hat außerdem zur Folge, dass der Rückkaufswert hohe Kosten verursachen kann, da durch die Entgeltumwandlung gesparte Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Daher kann es sinnvoller sein, für den Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge eine Beitragsfreistellung einzurichten.

Um die Chance auf eine attraktive Rente zu erhöhen, kann es sich neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge zudem lohnen, privat fürs Alter vorzusorgen. Rentenversicherungen wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente werden etwa mit Steuervorteilen vom Staat gefördert.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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