Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Rentenniveau: Aufgrund des demografischen Wandels wird das Rentenniveau in Zukunft weiter sinken. Das heißt: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um als Rentnerin oder Rentner den bisherigen Lebensstandard zu halten.
  • Rentenlücke: Die Differenz zwischen der monatlichen Rente und dem Einkommensbedarf, welcher den bisherigen Lebensstandard ermöglicht, nennt man Rentenlücke. Das Ziel einer zusätzlichen Alterssicherung ist es, diese Lücke zu schließen.
  • Drei Säulen: Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge.

Was ist die Altersvorsorge?

Unter dem Begriff Altersvorsorge werden alle finanziellen Maßnahmen zusammengefasst, die zur Bereitstellung und Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand ergriffen werden. Diese Vorsorge ist erforderlich, da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. In Deutschland basiert die Altersversorgung auf einem Drei-Säulen-Konzept bestehend aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV ist eine Form der privaten Altersvorsorge, auf die jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht hat. Sie setzt sich zusammen aus monatlichen Einzahlungen aus dem Bruttogehalt und einem monatlichen Zuschuss des Arbeitgebers. Einzahlungen bis zu 558 € sind steuerfrei.

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Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge bezieht sich auf Maßnahmen und finanzielle Vorsorge, die Individuen eigenständig ergreifen, um ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. gängige Formen sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente.

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1. Säule: Gesetzliche Rente

Der Großteil aller Erwerbstätigen ist über die gesetzliche Rentenversicherung als Basisvorsorge abgesichert. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: In Deutschland sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer teilt sich die Beiträge in die gesetzliche Rente mit dem Arbeitgeber. Auch Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern – den Beitrag zahlen sie allerdings vollständig selbst.
  • Berufsständische Versorgungswerke: Die Versorgungswerke sichern Selbstständige aus Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten oder Anwältinnen und Anwälte ab.
  • Versorgung von Beamtinnen und Beamten durch den Staat: Die staatliche Beamtenversorgung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst wie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten zuständig.

2. Säule: Betriebliche Rente

Die zweite Säule bildet sich aus einer Zulage zur Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Dazu zählen:

  • Entgeltumwandlung: Bei diesem Modell wählt der Arbeitgeber die Rentenversicherung aus und zieht die Beiträge direkt vom Bruttogehalt der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers ab (also vor dem Abzug der Steuern). In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zusätzlich mindestens 15,00 % des Beitrags der Arbeitnehmenden in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente: Die klassische betriebliche Altersvorsorge wird ausschließlich über den Arbeitgeber finanziert. Arbeitgebende zahlen selbst Geld in die betriebliche Altersvorsorge ein, aus der sich später eine Betriebsrente ergibt, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Ruhestand ausgezahlt wird.

Zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gehören zum Beispiel die Pensionskasse, Pensionsfonds oder auch die Unterstützungskasse.

Pensionskasse
Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung, die der betrieblichen Altersvorsorge dient. Sie ist eine Form der kapitalgedeckten Altersversorgung und wird von Unternehmen oder Branchenverbänden gegründet, um ihren Mitarbeitenden eine zusätzliche Absicherung im Alter zu bieten.

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Pensionsfonds
Pensionsfonds

Bei einem Pensionsfonds werden Gelder in einen Fonds eingezahlt, um für die Altersversorgung von Mitarbeitenden zu sorgen. Sie können sowohl von privaten Unternehmen als auch von staatlichen Institutionen eingerichtet werden.

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Unterstützungskasse
Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige und überbetriebliche Versorgungseinrichtung. Sie unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Durchführung einer Versorgungszusage und gilt als älteste der 5 anerkannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge.

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3. Säule: Private Vorsorge

Die private Vorsorge bildet die dritte Säule der Altersvorsorge. Einige der bekanntesten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind:

  • Riester-Rente: Die Riester-Rente gibt es in verschiedenen Formen (Riester-Fondssparplan, Riester-Banksparplan, Riester-Bausparvertrag und mehr). Über Zulagen und steuerlich absetzbare Beiträge wird eine Förderung durch den Staat gewährt.
  • Rürup-Rente: Auch bei der Rürup-Rente können Sparerinnen und Sparer durch eine Förderung vom Staat von Steuervorteilen profitieren. Angeboten wird die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) als Rentenversicherung oder Fondssparplan. Mit dem ETF Rürup von Raisin Pension können Sparerinnen und Sparer kosteneffizient und flexibel privat fürs Alter vorsorgen.
  • Altersvorsorge mit ETFs beziehungsweise Fonds: Bei einer Altersvorsorge in Form von ETF-Sparplänen können Sparerinnen und Sparer monatlich Geld in einen oder mehrere ETFs investieren, um langfristig Vermögen aufzubauen.
  • Private Rentenversicherung: Versicherte zahlen monatlich Beiträge in die Rentenversicherung ein, die vom Versicherer investiert werden. Bei klassischen Rentenversicherungen werden die Beiträge in verzinsten Geldanlagen angelegt, bei fondsgebundenen Rentenversicherungen in Fonds beziehungsweise ETFs investiert. Sobald das Rentenalter erreicht ist, können die Beiträge inklusive Zinsen beziehungsweise Renditen entweder als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder als Teilauszahlung mit monatlicher Rente ausgezahlt werden.
  • Kapitallebensversicherung: Die klassische Lebensversicherung dient in erster Linie als Todesfallabsicherung. Stirbt die versicherte Person, wird eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Gleichzeitig fungiert sie aber auch als private Rentenversicherung. Die Beiträge werden wie bei der klassischen Rentenversicherung in verzinsten Geldanlagen angelegt und beim Erreichen eines im Vertrag festgelegten Alters als Einmalzahlung oder monatliche Rente ausgezahlt.
Riester-Rente
Riester-Rente

Die gesetzliche Rente wird später nicht mehr ausreichen. Mit einer Riester-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen. Zusätzlich können Sie jährlich bis zu 175 € staatliche Förderung erhalten und bis zu 2.100 € inklusive Zulagen von der Steuer absetzen.

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Rürup-Rente
Rürup-Rente

Mit einer Rürup-Rente schließen Sie als Gutverdiener Ihre Rentenlücke. Sie profitieren nicht nur von einer Basisrente bis zum Lebensende, sondern können auch bis zu 26.528 € Ihrer Einzahlungen von der Steuer absetzen.

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private Rentenversicherung
private Rentenversicherung

Bei der private Rentenversicherung zahlt eine Person regelmäßige Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft, um im Gegenzug eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung im Rentenalter zu erhalten.

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fondsgebundene Rentenversicherung
fondsgebundene Rentenversicherung

Sparerinnen und Sparer können mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung beziehungsweise Fondsrente selbst für das Alter vorsorgen. Dabei werden Einzahlungen in eine Rentenversicherung mit den Renditechancen am Kapitalmarkt kombiniert.

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Ab wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?

Je früher Sparerinnen und Sparer mit der Altersvorsorge beginnen, desto besser. Dadurch kann stärker vom Zinseszinseffekt profitiert werden. Für Altersversorgungen, die am Kapitalmarkt investieren, ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil. Durch lange Laufzeiten können Schwankungen am Markt eher ausgeglichen und die Chancen auf Renditen genutzt werden. Hinzu kommt, dass generell kleinere Beiträge pro Monat angelegt werden können, da mehr Zeit zur Verfügung steht, um finanzielle Ziele im Ruhestand zu erreichen.

Altersvorsorge ab 50
Altersvorsorge ab 50

Auch mit 50+ können Sparerinnen und Sparer noch viel für ihre Altersvorsorge tun. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung abzuschließen, einen Banksparplan anzulegen oder in Aktien oder Fonds beziehungsweise ETFs zu investieren. Eine Sofortrente kann ebenfalls sinnvoll sein.

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Wie viel Geld sollte man für die Altersvorsorge sparen?

Wie viel Geld Sparerinnen und Sparer für den Ruhestand sparen sollten, ist je nach finanziellen Zielen und angestrebtem Lebensstandard im Alter unterschiedlich. Als Faustregel gilt, dass monatlich beziehungsweise jährlich 10 % bis 15 % des Nettoeinkommens für die Rente gespart werden sollten. Um eine individuelle Sparsumme zu ermitteln, kann folgendermaßen vorgegangen werden:

Auf dem Rentenbescheid, der jedes Jahr erstellt wird, kann nachgelesen werden, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird. Sparerinnen und Sparer können diese von ihrem aktuellen Gehalt abziehen und somit die Rentenlücke ermitteln. Dabei kann es von Vorteil sein, zukünftige Gehaltserhöhungen und eine mögliche Steigerung des Lebensstandards mit zunehmendem Alter und Gehalt zu berücksichtigen. Diese Rentenlücke kann mit den Jahren im Ruhestand multipliziert werden, beispielsweise mit 20 Jahren, wenn man annimmt, mit 67 Jahren in Rente zu gehen und bis 87 Jahre den Lebensstandard halten möchte.

Welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge sind sinnvoll?

Für die richtige Altersvorsorge gibt es keine Patentlösung. Welche Altersversorgung sich für Sparerinnen und Sparer lohnen kann, ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Beruf
  • aktuelle finanzielle Situation
  • Familienplanung
  • Lebensstandard
  • finanzielle Ziele im Ruhestand

Je nach persönlicher Präferenz und den Zielen können Sparerinnen und Sparer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge wählen. Möglicherweise ist auch eine Kombination aus mehreren Ansätzen die persönlich beste Altersvorsorge. Sparerinnen und Sparer könnten beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung, wie ETF Rürup, abschließen, mit dem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren und zusätzlich selbst in verschiedene ETFs investieren, beispielsweise über unsere Vermögensverwaltung oder den ETF Configurator.